Themen
13. MÄRZ 2023
|
FAMILIE

Mädchenbeschneidung

Mädchenbeschneidung
Mädchenbeschneidung ist eine schwere Körperverletzung und in der Schweiz verboten. Sie hat sehr oft körperliche und psychische Probleme zur Folge. Betroffene haben das Recht auf Unterstützung.

Bei der Mädchenbeschneidung werden die äusseren Geschlechtsorgane eines Mädchens beschnitten oder ganz entfernt. Oft wird dafür die Abkürzung des englischen Begriffs verwendet: FGM/C steht für Female Genital Mutilation / Cutting. Mehr zu den verschiedenen Formen erfährst du auf der Website des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung.

In welchem Alter Mädchen beschnitten werden, ist ganz unterschiedlich: in einigen Gemeinschaften bereits als Babys, in anderen als kleine Mädchen oder erst mit dem Beginn der Pubertät. Die Mädchenbeschneidung kann schwere Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit sowie das Sexualleben der Betroffenen haben.

Gesundheitliche Folgen

Beschnitten zu werden, ist für Mädchen ein schmerzhaftes und oft traumatisierendes Erlebnis. Durch den Eingriff kann es zu ernsthaften körperlichen Problemen wie Entzündungen oder starken Schmerzen kommen. Vielen Mädchen und Frauen geht es infolge der Beschneidung nicht gut. Sie sind vielleicht enttäuscht oder wütend, dass die Eltern sie vor dem Eingriff nicht geschützt haben. Oder das Erlebte löst in ihnen grosse Angst aus, macht sie traurig und deprimiert oder hemmt sie bei der Erkundung ihrer Sexualität.

Ob und welche Probleme es gibt, hängt vom Typ der Beschneidung ab und davon, wie die Beschneidung durchgeführt wurde. Zudem geht jede Frau und jedes Mädchen anders mit schwierigen Erlebnissen um.

In der Schweiz verboten

Die Beschneidung von Mädchen kommt in zahlreichen Ländern und Gemeinschaften Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens vor. In der Schweiz und in den meisten anderen Ländern ist Mädchenbeschneidung verboten. Doch auch hier leben Mädchen und junge Frauen, die beschnitten wurden oder von einer Beschneidung bedroht sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass Mädchenbeschneidung in der Schweiz auch dann strafbar ist, wenn die Beschneidung im Ausland vorgenommen wird. Und dass sowohl diejenigen bestraft werden, welche die Beschneidung vornehmen, wie auch die Eltern oder Verwandten, die die Beschneidung eines Mädchens organisieren oder sie nicht verhindern. Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Töchter vor einer Beschneidung zu schützen.

Unsicher, ob du betroffen bist?

Manche Mädchen und junge Frauen wissen nicht, ob sie beschnitten wurden. Vor allem wenn der Eingriff sehr früh in der Kindheit vorgenommen wurde, haben Betroffene häufig keine Erinnerung daran. Sie wissen dann oft nicht, wie unbeschnittene weibliche Geschlechtsorgane aussehen und dass ihre Probleme bspw. während der Menstruation oder beim Geschlechtsverkehr mit der Beschneidung zusammenhängen.

Gesundheit und Sexualität

FGM/C kann negative Auswirkung haben auf deine Gesundheit und Sexualität (wie Schmerzen oder kein bzw. wenig Lustempfinden). Es gibt in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten, diese Probleme zu lindern und deine Gesundheit und Sexualität zu verbessern. Beispielweise kann Frauen, deren Vulva verschlossen wurde, mit einer Operation geholfen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass auch beschnittene Mädchen und Frauen eine erfüllte Sexualität leben können.

Hilfe und Unterstützung

Mädchenbeschneidung ist ein sehr intimes Thema, es geht um deinen Körper, deine Sexualität, deine Herkunft. In vielen Familien und Gemeinschaften wird nicht darüber gesprochen. Wenn du Fragen hast oder darüber sprechen möchtest, kannst du die Beratungsstelle des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung kontaktieren. Das kannst du auch tun, wenn dir eine Beschneidung bevorsteht oder du befürchtest, dass dies geplant ist. Die Beratungen sind vertraulich, deine Familie erfährt nichts davon.

Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung 041 419 23 55

info[at]maedchenbeschneidung.ch

Anonyme Beratung, mit Übersetzung, auch für Männer

Du möchtest direkt mit uns sprechen?

Das könnte dich auch interessieren