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13. MÄRZ 2023
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SEXUALITÄT

Schwangerschaftsabbruch – wie vorgehen?

Schwangerschaftsabbruch – wie vorgehen?
Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hast, dann zögere nicht, die nötigen Schritte zu unternehmen. Wenn möglich, beziehe den Vater des Kindes mit ein.

Wenn du überraschend schwanger geworden bist, und du noch nicht sicher bist,

«Je früher der Eingriff gemacht wird, desto weniger medizinische Komplikationen gibt es.»

wie du dich entscheiden willst, findest du unter Schwanger – was tun? Hinweise, wie du vorgehen kannst. Die unten stehenden Informationen helfen dir, wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hast.

  • Vereinbare sofort einen Termin bei einer Frauenärztin oder der Frauenklinik eines Spitals. Sag, dass es um einen Schwangerschaftsabbruch geht und verlange einen baldigen Termin. Je früher der Eingriff gemacht wird, desto weniger medizinische Komplikationen gibt es.
  • Wenn es dich stark belastet oder wenn du es wünschst, empfehlen wir dir und allenfalls deinem Freund eine Beratung auf einer Familienplanungsstelle. Adressen findest du in unserem Beratungsstellenstellenverzeichnis. Das kann dich/euch entlasten.
  • Lass dir genau erklären, was für Möglichkeiten es gibt und wie der Eingriff abläuft. Wird ein Ultraschall gemacht, kann es von Vorteil sein, wenn du den Bildschirm wegdrehen lässt.
  • Wenn seit dem ersten Tag deiner letzten Periode weniger als 49 Tage verstrichen sind, kannst du zwischen der medikamentösen (Mifegyne, RU486) und der chirurgischen Methode wählen.
  • Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden in der Schweiz von den Krankenkassen übernommen. Franchise und Selbstbehalt musst jedoch du oder deine Eltern übernehmen. Wenn du nicht willst, dass deine Eltern vom Abbruch erfahren, sprich mit deiner Ärztin oder nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf. Oft lässt sich eine Lösung finden. Informationen zu den Kosten findest du auch auf schwangerschaftsabbruch.org.
  • Der Abbruch wird meist in einer Klinik (ambulant oder mit einem kurzen Spitalaufenthalt), manchmal auch in einer Arztpraxis durchgeführt.
  • Sprich mit dir nahestehenden Menschen, von denen du keine Verurteilung fürchtest, über deine Entscheidung und die damit verbundenen Gefühle und Gedanken, am besten machst du das vor und nach dem Eingriff.

Bist du in einer Notlage? Wenn du Opfer sexueller Gewalt wurdest, wende dich so rasch wie möglich an 147.

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