13. MÄRZ 2023
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SEXUALITÄT
Schutzalter – verständlich erklärt
Das Gesetz zum Schutzalter soll Mädchen und Jungen unter 16 Jahren vor ungewünschten sexuellen Handlungen schützen (Artikel 187 des Strafgesetzbuchs). Du solltest das Gesetz aber auch kennen, wenn du schon älter als 16 bist.
Was gilt als sexuelle Handlung?
Laut Gesetz sind sexuelle Handlungen: küssen und rumknutschen, sich vor einander nackt ausziehen, Petting, Geschlechtsverkehr, mit oder vor dem andern onanieren, beim Sex zuschauen, sexuelle Bilder oder Filme anschauen oder einander schicken.
Du bist jünger als 16
- Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, also noch im Schutzalter, gilt Folgendes: Du darfst zärtliche, erotische oder sexuelle Beziehungen haben zu allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, vorausgesetzt, ihr wollt das beide.
- Menschen, die sexuelle Dinge (Handlungen) mit dir tun oder tun möchten und mehr als drei Jahre älter sind als du, werden bestraft, wenn die Polizei davon erfährt.
- Du wirst bestraft, wenn du sexuelle Dinge tust mit einer Person, die mehr als drei Jahre jünger ist als du.
Du bist 16 oder älter
Ab deinem 16. Geburtstag darfst du zärtliche, erotische oder sexuelle Beziehungen haben zu allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre jünger sind als du oder die über 16 sind und die das auch möchten.
Wann wird jemand bestraft?
Verstösse gegen das Schutzalter sind ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Polizei einem Fall nachgehen muss, wenn sie irgendeinen Hinweis bekommt.
«Sexuelle Handlungen sind verboten, wenn jemand unter 16 ist und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.»
Das gilt auch, wenn keine Anzeige erstattet wird. Richter und Richterinnen, die Schutzalter-Fälle beurteilen, sind geübt im Einschätzen der Umstände. Ein 19-Jähriger in einer Beziehung mit einer 15-Jährigen, die glaubhaft macht, dass sie das will, wird nicht allzu hart bestraft. Doch die sexuellen Handlungen bleiben strafbar. Auch das Einverständnis der Eltern ändert daran nichts.
Was gilt unabhängig vom Schutzalter?
Solange du noch nicht 18 bist, dürfen Ausbildner, Lehrer, Vorgesetzte oder andere Menschen, zu denen du in einem Abhängigkeitsverhältnis stehst, keine sexuelle Beziehung zu dir eingehen. Wenn ihr das Schutzalter beachtet, gilt grundsätzlich, dass Zärtlichkeit, Erotik und Sexualität dann okay sind, wenn die Beteiligten einschätzen können, wozu sie Ja sagen, und wenn alle ohne Angst und jederzeit Nein oder Stopp sagen können.