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5. SEPTEMBER 2024
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SCHULE & AUSBILDUNG

Deine Ausbildung kostet. Wer muss sie bezahlen?

Deine Ausbildung kostet. Wer muss sie bezahlen?
Du gehst ins Gymnasium oder beginnst ein Studium. Wer bezahlt dafür? Was kannst du von deinen Eltern erwarten? Und wie kannst du deine Ausbildung sonst noch finanzieren?

Die meisten Ausbildungen, die du nach der obligatorischen Schulzeit machen kannst, kosten Geld. Zum Teil geht es um eher symbolische Beträge, zum Teil sind sie richtig teuer.

Ausnahmen sind Berufslehren, in denen ein Lehrlingslohn bezahlt wird, sowie die meisten kantonalen Gymnasien, deren Kosten zum grössten Teil die Kantone tragen. Wer bezahlt nun also deine Ausbildung?

Eltern müssen für die Erstausbildung ihres Kindes zahlen

Deine Eltern sind für deine Ausbildung und deinen Lebensunterhalt finanziell verantwortlich, bis du deine Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. Das steht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 276 und 277 geschrieben. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Machst du die Matura, müssen dir deine Eltern auch ein anschliessendes Studium bezahlen. Denn die gymnasiale Maturität ist kein Berufsabschluss. Je nach Wohnkanton gilt dies auch, wenn du die Berufsmaturität absolviert hast und danach an einer Fachhochschule studierst.

Ob dir deine Eltern die Ausbildung bis zum Abschluss mit Master oder nur bis zum Bachelor zahlen müssen, ist unterschiedlich. Je nach Studienrichtung kannst du schon mit dem Bachelorabschluss einen Beruf ausüben oder eben erst mit dem Master. Einige junge Erwachsene haben während dem Studium einen Nebenjob. Verdienst du neben dem Studium selbst etwas, werden deine Eltern nach und nach von der Unterhaltspflicht befreit.

Wenn deine Eltern die Erstausbildung nicht zahlen können oder sich weigern

Manchmal kann es sein, dass die Eltern für die Kosten der Erstausbildung ihrer Kinder nicht aufkommen können. Etwa, wenn ihre eigene finanzielle Situation dies nicht zulässt, sie von der Sozialhilfe abhängig sind oder sie wenig verdienen.

In diesem Fall kannst du ein Stipendium beantragen, um die Kosten der Ausbildung zu decken. In gewissen Fällen ist es auch möglich, Sozialhilfe für deinen Unterhalt zu beantragen. Erkundige dich dafür bei deiner Gemeinde.

Anders ist es, wenn sich deine Eltern weigern, dich finanziell zu unterstützen, obwohl sie es könnten. In diesem Fall kannst du rechtlich vorgehen. Vielerorts gibt es Angebote für kostenlose Rechtsauskunft. Alternativ kannst du dich an die Kinderombudsstelle oder die Beratung 147 wenden.

«Deine Eltern sind rechtlich verpflichtet, für deine Erstausbildung aufzukommen.»

Eine Weiterbildung gilt nicht mehr als Erstausbildung. Entsprechend müssen deine Eltern sie nicht zahlen. Manche Eltern unterstützen ihr Kind bei Bedarf trotzdem finanziell. Meistens ist es zudem möglich, die Weiterbildung berufsbegleitend zu machen und Teilzeit zu arbeiten. Darüber hinaus können Stipendien oder Darlehen bei der Finanzierung helfen. Weitere Informationen findest du auf der Seite der Berufsberatung.

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