Fachstelle für Gewaltbetroffene
Description
Wer ist Opfer? Sie sind Opfer und haben Anspruch auf Opferhilfe, wenn an Ihnen oder Angehörigen von Ihnen eine Straftat begangen wurde und Sie physisch oder psychisch darunter leiden. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Strafanzeige aufgeben oder nicht. Es ist auch sekundär, ob Sie den Täter oder die Täterin kennen.
Wir beraten Opfer oder Angehörige, die von folgenden Straftaten betroffen sind:
- Körperverletzung (auch bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen)
- Raub, auch Entreissdiesbstahl mit Verletzungsfolge
- Drohung, Nötigung, Erpressung - Freiheitsberaubung, Entführung
- Geiselnahme
- Sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Handlung mit Abhängigen, Schändung an männlichen Opfern
- Tötung (auch bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen)
- Kindesmisshandlung
- Exhibitionismus in schwerwiegenden Fällen
- Förderung der Prostitution
- Entziehung von Unmündigen
- Menschenhandel
- Verbreiten menschlicher Krankheiten
- Tätlichkeiten in bestimmten Fällen
Sonderfälle: Stalking und Mobbing sind komplexe Themen. Nicht in jedem Fall handelt es sich um eine Staftat, bei der die Opferhilfe etwas unternehmen kann. Sie können sich jedoch gerne an uns wenden, und wir werden die Situation im Beratungsgespräch gemeinsam klären.
Public cible
Coûts
Catégories
Champ de compétences
Canton
Schaffhouse
Localités
Schaffhausen, Ostschweiz